Vertrauensschadenversicherung
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Die Vertrauensschadenversicherung schützt Ihr Unternehmen weltweit vor Vermögensschäden, die über-
raschend und unerwartetdurch eigene Mitarbeiter oder andere Vertrauenspersonen verursacht werden.
Abgesichert werden alle Mitarbeiter einschließlich Vorstandsmitglieder, Geschäftsführer, Aufsichtsräte,
Praktikanten, Fremd- und Zeitarbeitskräfte. Auch Beteiligungsgesellschaften im In- und Ausland können
und sollten mitversichert werden.
Abgesichert sind:
• Diebstahl
• Unterschlagung
• Betrug
• Computerbetrug
• Untreue
Ebenfalls versicherbar sind vorsätzliche unerlaubte Handlungen, die zum Schadenersatz verpflichten
(z. B. Sachbeschädigung oder Sabotage) und Schäden, die Dritten durch Ihre Mitarbeiter vorsätzlich
zugefügt werden durch Hacker wie z.B. Phishing, Pharming und Spyware.
Im Bereich der Wirtschaftskriminalität sind Hackerschäden, verursacht durch unmittelbare und rechts-
widrige Eingriffe in die elektronische Datenverarbeitung mitabgesichert.
Eine Vertrauensschadenversicherung bietet einen entscheidenden Beitrag zur Bilanzstabilität bis hin zur
Existenzsicherung Ihres Unternehmens für unvorstellbare Szenarien zu zuvor als sehr vertrauensvoll einge-
schätzten Mitarbeitern.
Mit Nutzung unserer Servicedienstleistungen und Erfahrungen aus Schadenfällen und Ablauf dazu wierden
Ihre Ansprüche im Schadenfall optimiert und gesichert, was letztendlich auch im Interesse der Versicherer
ist, da Sie grundsätzlich an einer weiteren langfristigen Geschäftsverbindung mit zufriedenen Kunden
interessiert sind. Auch die Versicherer wissen aus Schadenerfahrung, dass kein Kunde dies fahrlässig
einkalkuliert und stets unerwartet überrascht und betroffen ist.
In der täglich möglichen Entdeckung eines Schadenfalles geht es auch häufig um Beträge im
Rahmen der Versicherungssumme, die um ein mehrfaches über der Jahresprämie liegen. Hier
einen Partner auf Ihrer Seite mit Fachkenntnissen und Erfahrungen zu Schadenabwicklungen zu
haben ist eine konsequente Ergänzungsentscheidung für das Risikomanagement und Entscheidung
für eine Vertrauensschadenversicherung.